Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung
bedeutet Vertrauen.

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der Unterstützung für seine persönlichen Angelegenheiten benötigt wird.

Als gesetzlich bestellte Betreuerin übernehme ich diese Verantwortung und begleite Sie oder Ihre Angehörigen mit Respekt, Verständnis und Fachwissen.

Rechtliche Betreuung — begleitende Hände
Grundlagen

Was ist rechtliche Betreuung?

Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest, in denen eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Dies erfolgt in Abstimmung mit der betroffenen Person und orientiert sich an ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Innerhalb dieser Bereiche vertrete ich ihre Interessen und achte darauf, dass ihre Wünsche, Bedürfnisse und ihr Wille berücksichtigt werden.

Individuelle Unterstützung

Jede Betreuung ist anders. Ich nehme mir Zeit, Ihre Lebenssituation zu verstehen und passende Lösungen zu finden.

Rechtliche Vertretung

Ich vertrete Sie gegenüber Behörden, Krankenkassen, Gerichten und anderen Institutionen.

Verlässliche Begleitung

Ich bin an Ihrer Seite — transparent, erreichbar und mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.

Selbstbestimmung sichern

Mein Ziel ist es, Ihre Selbstbestimmung zu erhalten und Sie in Ihren Entscheidungen zu unterstützen.

Ablauf

So erhalten Sie eine rechtliche Betreuung.

Von der Antragstellung bis zum Beginn der Betreuung — ein Überblick über die einzelnen Schritte des Verfahrens.

  1. Antrag stellen

    Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung stellen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht. Erläutern Sie darin kurz, in welchen Lebensbereichen Sie Unterstützung benötigen. Zusätzlich benötigen Sie ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt.

  2. Prüfung Ihres Unterstützungsbedarfs

    Im nächsten Schritt führt die Betreuungsbehörde im Auftrag des Betreuungsgerichts ein persönliches Gespräch mit Ihnen (Sachverhaltsermittlung). Gemeinsam klären Sie, in welchen Lebensbereichen Unterstützung nötig ist. Auf Grundlage dieses Gesprächs empfiehlt die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht das weitere Vorgehen.

  3. Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson

    Die Betreuungsbehörde sucht nach einer geeigneten rechtlichen Betreuungsperson und stellt den Kontakt her. Anschließend findet ein persönliches Kennenlernen statt, damit Sie und die Betreuungsperson prüfen können, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

  4. Entscheidung durch das Betreuungsgericht

    Das Betreuungsgericht prüft die Unterlagen und hört Sie persönlich an. Anschließend entscheidet das Gericht, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird und für welche Aufgabenkreise diese gelten soll.

  5. Beginn der Betreuung

    Nach der gerichtlichen Bestellung beginnt Ihre rechtliche Betreuung. Gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson werden die nächsten Schritte besprochen und die Unterstützung in den festgelegten Aufgabenkreisen aufgenommen.

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