Rechtliche Betreuung
bedeutet Vertrauen.
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der Unterstützung für seine persönlichen Angelegenheiten benötigt wird.
Als gesetzlich bestellte Betreuerin übernehme ich diese Verantwortung und begleite Sie oder Ihre Angehörigen mit Respekt, Verständnis und Fachwissen.

Was ist rechtliche Betreuung?
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest, in denen eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Dies erfolgt in Abstimmung mit der betroffenen Person und orientiert sich an ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Innerhalb dieser Bereiche vertrete ich ihre Interessen und achte darauf, dass ihre Wünsche, Bedürfnisse und ihr Wille berücksichtigt werden.
Individuelle Unterstützung
Jede Betreuung ist anders. Ich nehme mir Zeit, Ihre Lebenssituation zu verstehen und passende Lösungen zu finden.
Rechtliche Vertretung
Ich vertrete Sie gegenüber Behörden, Krankenkassen, Gerichten und anderen Institutionen.
Verlässliche Begleitung
Ich bin an Ihrer Seite — transparent, erreichbar und mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.
Selbstbestimmung sichern
Mein Ziel ist es, Ihre Selbstbestimmung zu erhalten und Sie in Ihren Entscheidungen zu unterstützen.
So erhalten Sie eine rechtliche Betreuung.
Von der Antragstellung bis zum Beginn der Betreuung — ein Überblick über die einzelnen Schritte des Verfahrens.
Antrag stellen
Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung stellen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht. Erläutern Sie darin kurz, in welchen Lebensbereichen Sie Unterstützung benötigen. Zusätzlich benötigen Sie ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt.
Prüfung Ihres Unterstützungsbedarfs
Im nächsten Schritt führt die Betreuungsbehörde im Auftrag des Betreuungsgerichts ein persönliches Gespräch mit Ihnen (Sachverhaltsermittlung). Gemeinsam klären Sie, in welchen Lebensbereichen Unterstützung nötig ist. Auf Grundlage dieses Gesprächs empfiehlt die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht das weitere Vorgehen.
Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson
Die Betreuungsbehörde sucht nach einer geeigneten rechtlichen Betreuungsperson und stellt den Kontakt her. Anschließend findet ein persönliches Kennenlernen statt, damit Sie und die Betreuungsperson prüfen können, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Entscheidung durch das Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht prüft die Unterlagen und hört Sie persönlich an. Anschließend entscheidet das Gericht, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird und für welche Aufgabenkreise diese gelten soll.
Beginn der Betreuung
Nach der gerichtlichen Bestellung beginnt Ihre rechtliche Betreuung. Gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson werden die nächsten Schritte besprochen und die Unterstützung in den festgelegten Aufgabenkreisen aufgenommen.
Sprechen wir miteinander.
Schreiben Sie uns über das Formular.